Zwei Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter werden i.d.R. an dem ersten Elternabend des Schuljahres gewählt.
Zu den Aufgaben der Klassenelternvertreter gehören:
Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, stehen die Lehrer in der Pflicht, den Klassenelternvertretern die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Zur Ausübung der Aufgaben der Klassenelternvertreter gibt es vielfältige Möglichkeiten. Beispielhaft und zur Anregung möchten wir einige nennen:
Gerne möchten wir Sie ermutigen, sich für diese Aufgaben zu engagieren, um die so wichtige notwendige Kommunikation der Eltern untereinander und zwischen den Eltern und der Schule zu bereichern. Auch wenn Sie nicht Klassenelternvertreter sind, können Sie sich in Schulfragen engagieren. Umfassende Informationen zu dem Thema "Klassenelternvertreter" finden Sie im Elternratgeber.
Umfassende Informationen zu dem Thema "Klassenelternvertreter" finden Sie im Elternratgeber.
Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280) finden Sie zum Download hier.