Die Vertreter des Elternrates werden auf der Elternvollversammlung spätestens 6 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres gewählt. Wahlberechtigt sind die Klassenelternvertreter. Wählbar sind alle Eltern, deren Kind(er) die Schule besuchen.
Der Elternrat ist ein beratendes Gremium der Schule. Zu wichtigen Fragen der Schulentwicklung steht ihm das Recht zu, eine Stellungnahme abzugeben.
Zu den Aufgaben des Elternrates gehört:
Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, muss der Elternrat über wichtige Entwicklungen der Schule durch die Schulleitung und die Lehrkräfte informiert werden.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben engagieren sich die Mitglieder des Elternrates vielfältig in den Gremien der Schule.
Arbeiten Sie im Elternrat mit! Sie haben auch als "normale" Eltern Gelegenheit an den Elternratssitzungen teilzunehmen, um sich zu informieren und mit zu reden. Die schulöffentlichen Sitzungstermine finden Sie unter Termine.
Eine Übersicht darüber, wie die schulischen Gremien "Elternrat" und "Schulkonferenz" mit ihren Mitgliedern und Aufgaben zusammenhängen, finden Sie hier.
Umfassende Informationen zu dem Thema "Elternrat" finden Sie im Elternratgeber.
Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280) finden Sie zum Download hier.